Rechtslage

Beim Airsoft-Spielen müssen eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Unerlaubtes Betreten von Privatgelände kann als Hausfriedensbruch unter Strafe stehen. Ebenso kann das Verschießen der Kunststoffmunition nach Landes- und Kommunalrecht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bei der waffenrechtlichen Behandlung von Softairwaffen ist zwischen Regeln für Anscheinswaffen, für die Geschossenergie sowie fürVollautomaten zu unterscheiden.

Regelungen über Anscheinswaffen

Meist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und, ebenso wie Modellwaffen, kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem „verschlossenen Behältnis“ erlaubt.

Regelungen über die Geschossenergie

Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen, die den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilen, mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung.

Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule erteilen, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich.[4] Diese Waffen müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein und dürfen keine Vollautomaten sein. Ohne Waffenschein dürfen sie nur in befriedetem Besitztum geführt und verwendet werden. Beim Transport darf die Waffe weder zugriffs- noch schussbereit sein. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn die Waffe ungeladen ist und sich in einem verschlossenen Behältnis befindet.

Airsoftwaffen, die Geschossen eine Energie über 7,5 Joule erteilen, sind erlaubnispflichtige Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.

Regelungen über vollautomatische Waffen

Der Besitz vollautomatischer Airsoftwaffen über 0,5 Joule ist in Deutschland verboten.

Österreich und Schweiz

In Österreich sind Softairwaffen – anders als in Deutschland – keine Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes, sondern so genannte schusswaffenähnliche Produkte. Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist auf Bundesebene verboten, außerdem regeln in den meisten Bundesländern die Jugendschutzgesetze Besitz und Erwerb von Softairwaffen als „jugendgefährdende Gegenstände“. Zielbeleuchtungen, zum Beispiel in Form eines Laserzielpunktvisiers oder taktischer Lampen, sind erlaubt.

In der Schweiz ist seit dem 12. Dezember 2008 das neue Waffengesetz in Kraft. Darin wurden alle Airsoftwaffen offiziell als (privilegierte) Waffen taxiert. Somit ist der Erwerb nur noch ab 18 Jahren möglich und bedingt einen schriftlichen Kaufvertrag. Für das Importieren bedarf es einer speziellen Bewilligung. Laserzielpunktvisiers sind verboten, hingegen Lampen und Vollautomaten sind erlaubt.

Frankreich

In Frankreich sind Softairwaffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 0,08 Joule ab drei Jahren erhältlich, Softairwaffen mit einer Mündungsenergie von 0,08 bis 2 Joule dürfen nur an Volljährige verkauft werden. Die Airsoftwaffen der zweiten Kategorie dürfen, im Gegensatz zu denen in Deutschland, vollautomatisch sein, des Weiteren sind nach deutschem Gesetz illegale Anbauteile wie Laser oder Lampen in Frankreich erlaubt. Nicht wenige Airsoft-Teams nahe der französischen Grenze fahren deshalb für größere Spiele nach Frankreich oder haben dort sogar ein eigenes Gelände.

Niederlande und Belgien

In den Niederlanden dürfen Softairwaffen (“airsoft devices”) importiert und gekauft werden, wenn man Mitglied des niederländischen Airsoftverbandes (NABV) ist. Die Softairwaffen müssen wie in Deutschland nicht registriert werden, dürfen eine maximale Mündungsenergie von 3,5 Joule aufweisen und dürfen wie in Österreich sowohl mit Semi-, wie auch Vollautomatik betrieben werden.

Anbei noch ein Link der Seite Bussgeldkatalog.net

https://www.bussgeldkatalog.net/softair/

(Q:Wikipedia / Oct.2014 / Änderungen der Rechtslage und des Inhalts dieses Textes unter Vorbehalt. Informationen über die Gesetzeslage ohne Gewähr! Für die genaue Rechtslage informieren Sie sich bei Ihrer Rechtsberatung.)

2 thoughts on “Rechtslage

  1. Wie sind die rechtlichen Bestimmungen und Möglichkeiten, wenn man ein Airsoft-Gerät in Besitz haben möchte (in Deutschland), welches MEHR als 0,5 Joule UND Vollautomat ist, aber explizit für die Teilnahme an Sportveranstaltungen im Ausland gedacht ist.

    Greifen dort die Ausnahmeregeln des 42a weil Sport?
    Kann man eine Ausnahmegenehmigung beim BKA für den reinen Besitz erhalten?
    Darf man die Leistung selbst auf unter 0,5Joule runterregeln (bei HPA problemlos möglich) und das Gerät dann besitzen, obwohl man relativ einfach das Gerät dann in Ausland wieder auf über 0,5Joule hochregeln kann?

    Denn es kann ja nicht sein dass Deutsche die einzigen in Europa sind, welche an bestimmten internationalen Event nicht oder nur eingeschränkt teilnehmen können.

    Anyone?

    1. Hallo,

      die rechtliche Bestimmung für Vollautomaten über 0,5J bleibt nach wie vor: illegal. Eine Ausnahmeregel aus dem Sportbereich gibt es hier leider nicht, da AS nach wie vor nicht als Sport anerkannt wird.

      Prinzipiell kannst du mit einer Waffe die das “F” im Fünfeck hat, deinen Umbau ebenfalls nicht durchführen. Klar kannst du die Waffe auf 0,5J bringen, dennoch dürfte diese im Inland kein Vollautomat sein. Das heißt: Die Waffe dürfte erst im Ausland umgebaut werden, und vor Grenzüberschreitung nach Deutschland müsste diese wieder in den Urzustand gebracht werden.

      Alle Waffen die ein F im Fünfeck besitzen haben dieses “F” nur, weil diese eben ausschließlich den Semimodus haben und auch nicht als Vollautomat benutzt werden KÖNNEN (ohne einen Umbau vorzunehmen).

      Das selbe gilt bei HPA Waffen. HPA Waffen mit “F im Fünfeck”, die in Deutschland erworben werden, können grundsätzlich ohne Eingriff in die Elektronik/in die Technik -> KEIN Vollautomat sein. Polarstar beispielsweise verbaut für Deutschland eine extra Platine, die es dem Nutzer nicht ermöglicht die Waffe auf Vollautmat zu stellen. Für Tippmann braucht man eine Spezielle Baugruppe.

      Das einzige was dir also bleibt ist:

      Waffe im Ausland kaufen und dort belassen oder Waffe erst nach Grenzüberschreitung/Ankunft im Ausland umbauen. Hierzu bitte aber auch die Gesetzeslage zu Änderungen an der Waffe des jeweiligen Auslandes beachten.

      Wir weisen darauf hin: Wir sind keine Rechtsanwälte oder Richter. Um eine sichere Antwort zu erhalten, wende dich bitte an einen Rechtsanwalt der spezialisiert ist auf dieses Gebiet.

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