Zusatzkanäle im PMR Bereich

Für die Funker unter uns gibt es seit dem 01.01.2018 gute News. So hat die Bundesnetzagentur das freie PMR Band, welches im Airsoft zu 85% genutzt wird, 16 zusätzliche Kanäle erhalten, auf denen man nun frei Funken kann ohne Sondergenehmigung.

Die Frequenzen die seit dem 01.01.2018 hinzu gekommen Sind, sind wie folgt:

Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,2 MHz für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten („PMR446“)

Im Kern werden damit zur Nutzung durch die Allgemeinheit für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten zugeteilt:

– für analoge Frequenznutzung nunmehr 16 Kanäle von 446,00625 bis 446,19375 MHz mit Kanalbreite/Kanalraster 12,5 kHz (bisher waren es acht, von 446,00625 bis 446,09375 MHz);

– für digitale Frequenznutzung 16 Kanäle von 446,103125 bis 446,196875 MHz mit Kanalbreite/Kanalraster 6,25 kHz und weitere acht Kanäle von 446,10625 bis 446,190375 MHz mit Kanalbreite/Kanalraster 12,5 kHz (bisher keine);

sowie zusätzlich ab 1. 1. 2018 weitere 16 Kanäle von 446,003125 bis 446,096875 MHz mit Kanalbreite/Kanalraster 6,25 kHz und weitere acht Kanäle von 446,00625 bis 446,090375 MHz mit Kanalbreite/Kanalraster 12,5 kHz.

Zugelassen ist jeweils eine maximale äquivalente Strahlungsleistung 0,5 W (ERP). Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).

Q:Funkamateur.de

About Philip

Philip sammelt seit 2010 Erfahrungen im Airsoft Bereich und gründete mehrere Non-Profit Unternehmen. Bis 2011 war er nebenberuflich als begeisterter DiscJockey in verschiedenen Clubs Deutschlands und den Niederlanden unterwegs. Die Begeisterung zum Schreiben und der Kommunikation über Internetseiten und Social Media bewegten ihn dazu im Jahre 2017 Combat-AS zu gründen.

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